News aus der Stadt Roding
Johannifeuer 2026: So gelingt ein sicheres Sonnwendfeuer
Regeln aus dem Landratsamt für Durchführung
Wenn der längste Tag des Jahres vor der Tür steht, beginnen in vielen Orten im Landkreis die Planungen für das traditionelle Johannifeuer. "Ein großartiges Brauchtum, das Menschen in den Dörfern und Städten zusammenbringt, um im gemeinschaftlichen Miteinander einen Höhepunkt der Sommerzeit zu feiern", dankt Landrat Christian Schindler allen, die diese Tradition auch dieses Jahr wieder mit Leben füllen. Angesichts der anhaltenden Trockenheit und einer erhöhten Waldbrandgefahr sei es allerdings unerlässlich, die Sonnenwendfeuer möglichst sicher zu gestalten und Risiken zu minimieren. Das Landratsamt Cham bittet daher alle Veranstalter darum, bestimmte Regeln bei der Planung und Durchführung zu beachten.
- Ein Johanni- bzw. Sonnwendfeuer findet – wie der Name schon sagt – um „Johanni“ bzw. zur Sommersonnenwende statt und wird als solches im Zeitraum vom 13.06.2026 – 28.06.2026 anerkannt.
- Johanni- und Sonnwendfeuer gelten als öffentliche Veranstaltungen und müssen spätestens eine Woche vor dem Termin bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden, in gemeindefreien Gebieten beim Landratsamt.
- Zusätzlich ist die örtliche Feuerwehr zu informieren, damit sie vorbereitet ist und Fehlalarme vermieden werden.
- Für die Meldung ist das Formular „Anzeige über die Verbrennung von Käferholz/Schnittgutabfälle sowie das Abbrennen eines Lagerfeuers/Johannifeuer“ zu verwenden, das online unter www.landkreis-cham.de sowie bei den Gemeinden erhältlich ist.
- Bei Feuern auf Flächen mit einer Entfernung von weniger als 100 Metern zum Wald ist eine Erlaubnis durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham, Außenstelle Waldmünchen, Telefonnummer 09971/485 2010 erforderlich.
Aufgrund der häufig trockenen Witterung im Sommer bittet das Landratsamt, besonders aufmerksam auf den aktuellen Grasland-Feuerindex und den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zu achten. Hitze, Trockenheit und Wind können Brände schnell entstehen und sich rasch ausbreiten lassen. Deshalb sollten Veranstalter ausreichend Löschwasser bereithalten, Zufahrten für Einsatzkräfte freihalten und die Größe des Feuers gegebenenfalls anpassen. (Grasland-Feuerindex: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html / Waldbrand-Gefahrenindex: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Die Johanni- und Sonnwendfeuer sollten grundsätzlich nur auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sollte edas Brennmaterial nicht für längere Zeit zwischengelagert wird und vor dem Abbrennen umgeschichtet werden. Auf das Verbot, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten oder erheblich zu stören gemäß § 44 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird hingewiesen.
Die Vorschriften der Verordnung über die Verhütung von Bränden, insbesondere über die Sicherheitsabstände, sind zu beachten. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und bei starkem Wind zu löschen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Zur Erhöhung der Flammenintensität sind natürliche Materialien, wie z. B. harzreiche Hölzer, zu verwenden. Die Verwendung von Abfällen (z. B. von gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Altholz, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoffen) als Brennmaterial ist nicht zulässig. Mitarbeiter des Landratsamtes werden die Feuerstellen diesbezüglich überprüfen. Es dürfen auch keine Treibstoffe oder Altöle zum Anfeuern verwendet werden. Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind im Anschluss an die Veranstaltung zu entsorgen. Der Veranstalter ist für die Anzeige bei den zuständigen Stellen, den Aufbau der Feuerstelle, das Abbrennen sowie die Säuberung der Brandstelle verantwortlich.
