News aus der Stadt Roding
Beratertag zur Regionalförderung am Landratsamt Cham
Unternehmen, die konkrete Investitionen planen und unter die Kriterien der Regionalförderung fallen, können an diesem Tag einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren.
Für eine Anmeldung bitten wir um folgende Informationen:
- Firmenname:
- Branche:
- Investitionsort:
- geschätzte Investitionssumme:
- geplante Maßnahme:
- Anzahl der Mitarbeiter:
- Kontaktdaten: Ansprechpartner mit Tel-Nr. und Email-Adresse
Empfehlenswert ist es, zum Termin bereits die letzten drei steuerrechtlichen Jahresabschlüsse mitzubringen, damit die Beratung zur Förderung möglichst genau erfolgen kann.
Fördergegenstand
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, z. B. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen.
Es ist zu beachten, dass u.a. folgende Branchen nicht förderfähig sind:
Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Stahlindustrie
Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
Baugewerbe (Hochbau und Tiefbau, vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe)
Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Unternehmensberatung, Freiberufler
Erbringungen von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Unternehmen in Schwierigkeiten
Förderkonditionen
Kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter): bis zu 20 % Investitionszuschuss
Mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter): bis zu 10 % Investitionszuschuss
Große Unternehmen (250 Mitarbeiter und mehr) können keine Regionalförderung beantragen.
Höhere Fördersätze sind bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft für spezifische Investitionskosten (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen) möglich.
Mindestinvestitionsvolumen: 200.000 €
Beim Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“
(bis 9 Mitarbeiter) 100.000 €
Bei Tourismusbetrieben gelten niedrigere Schwellen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Beratungstermin für Sie Sinn macht, dann melden Sie bitte telefonisch bei uns, dann können wir das abklären.
Bitte geben Sie die Informationen zum Beratertag auch gerne an andere Unternehmen weiter.
Kontakt: Isabella Bauer, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung,
Tel. 09971 78 439, wirtschaft@lra.landkreis-cham.de
