Betretungsverbot und Sicherheitshinweis für den Standortübungsplatz Roding – Auf dem Rodinger Übungsgelände lauern Gefahren

Am Donnerstag, den 10. Oktober 2025, kam es auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Roding erneut zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall. Ein bislang unbekannter Radfahrer wurde durch das Wachpersonal im Bereich des Standortübungsplatzes angehalten. Nachdem der Mann sich nicht ausweisen konnte und eine Überprüfung durch die Polizei angekündigt wurde, entzog er sich der Kontrolle und flüchtete.
Die Polizeiinspektion Roding hat die Ermittlungen aufgenommen. Eine Beschreibung des Radfahrers liegt vor, Hinweise aus der Bevölkerung werden entgegengenommen.
Der Vorfall wird von der Bundeswehr zum Anlass genommen, erneut auf die Sicherheitsbestimmungen für den Standortübungsplatz hinzuweisen. Das Betreten oder Befahren des Standortübungsplatzes ohne Genehmigung ist verboten und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
Gemäß §114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann das unbefugte Betreten des Standortübungsplatzes mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Neben diesen rechtlichen Konsequenzen kann ein solcher Vorfall den militärischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Laufende Übungen müssen unter Umständen mit direkten Auswirkungen auf Ausbildungssicherheit, Zeitplan und Personal abgebrochen werden. Darüber hinaus besteht durch das unberechtigte Betretenen des Übungsplatzes eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben.
Bei allen Fragen und Belangen rund um den Standortübungsplatz wenden Sie sich bitte an das Unterstützungspersonal Standortältester Roding:
Herr Stabsfeldwebel Tag
09461/957-2000