Die Hundesteuer 2022 ist fällig

Die Stadt Roding Abt. Steuerwesen macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für 2022 spätestens am 28.02.2022 fällig ist.
Alle Hundehalter im Stadtgebiet werden, soweit sie ihrer Zahlungspflicht nicht bereits nachgekommen sind, hiermit aufgefordert, die fällige Steuer lt. Hundesteuerbescheid auf folgende Bankverbindung bei der Sparkasse i. Lkr. Cham zu überweisen (IBAN: DE05 7425 1020 0380 2900 07). Liegt der Stadt Roding ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der fällige Betrag zum Steuertermin abgebucht. Bisher nicht angemeldete Hunde sind bei der Abteilung Kämmerei- und Steuerwesen anzuzeigen