Grundsteuererklärung abholen
Zurzeit erhalten alle Grundbesitzer Schreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Grundsteuer. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Diese Abgabe kann entweder elektronisch über Elster (Registrierung erforderlich) oder auf Papier erfolgen.
Wegen vieler Nachfragen weist die Stadt Roding darauf hin, dass die Papiervordrucke für die Grundsteuererklärung ab Anfang Juli bei der Stadt Roding abgeholt werden können.
Informationen, Videos und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer in Bayern finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.