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Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Start der Biotopkartierung im Landkreis Cham (West)

    Bayerische Staatsregierung

    Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch die Vielfalt der Lebewesen, die dort leben, einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert und wir möchten diese Kostbarkeiten unserer Heimat für künftige Generationen bewahren – gemeinsam mit Ihnen. Die Erfassung der Biotope und regelmäßige Aktualisierungen des Datenbestandes in der so genannten Biotopkartierung ist die wesentliche Wissensgrundlage dafür.

    Ab Mitte April 2022 wird in der westlichen Hälfte des Landkreises Cham die Biotopkartierung durchgeführt. Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden dort von dem beauftragten Büro NATURGUTACHTER Landschaftsökologie – Faunistik - Vegetation aus Freising die besonders wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen erfasst. Vor über 30 Jahren wurden die Biotope erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung auf den neuesten Stand gebracht. Die Bearbeitung der östlichen Landkreishälfte wurde bislang noch nicht vergeben. Wir hoffen, im Jahr 2023 auch dort mit Biotopkartierung beginnen zu können. Wir werden zu gegebener Zeit hierzu gesondert informieren.

    Die Geländearbeiten sind voraussichtlich im Herbst 2024 abgeschlossen. Die Ergebnisse stellen wir ab Mitte 2025 über das Fachinformationssystem Naturschutz im Internet (FINWeb: http://fisnat.bayern.de/finweb) zur Verfügung.

    Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfasst wurde oder nicht.

    Auf der Grundlage einer Biotopkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von Biotopflächen über den Vertragsnaturschutz eine Vergütung erhalten. Zudem ist die Biotopkartierung für Naturschutzverbände und Behörden, insbesondere am Landratsamt, eine wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der Natur in ihrer täglichen Arbeit. Die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst wurde, werden nach Abschluss der Kartierungen schriftlich informiert.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Michael Stellmach, Tel.: 0821/9071-5086, michael.stellmach@lfu.bayern.de oder an das Team der Biotopkartierung am LfU: Tel.: 0821/9071-5525, biotopkartierung@lfu.bayern.de

    Weitere Informationen zur Biotopkartierung finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren“: https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00374.htm Oder auf der Homepage des LfU: https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm

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