Pressemitteilung Zugangsänderung Standortübungsplatz
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt und Region Roding, die Stadt Roding und die Soldaten des Standortes verbindet seit Jahrzehnten ein vertrauensvolles, auf gegenseitiger Achtung und Anerkennung beruhendes Verhältnis.
Im Sinne dieser guten Zusammenarbeit möchte ich Sie, auch im Namen des ersten Bürgermeisters der Stadt Roding, Herrn Franz Reichold, in meiner Funktion als Standortältester über eine notwendige
Änderung der Zutrittsregelungen zum Standortübungsplatz ab 1. April 2020
informieren.
Das Gelände des Standortübungsplatzes Roding, das sich ostwärts der Arnulf-Kaserne und in den Waldgebieten „Eisenhart“ und „Vogelschlag“ befindet, ist eine militärische Anlage und dient den Soldaten am Standort zur ständigen Ausbildung mit Fahrzeugen, Gerät, Waffen und Munition – bei Tag und Nacht.
Durch die Übungstätigkeiten der Soldaten, aber auch durch liegengebliebene Munitionsteile und Ausbildungsmittel besteht für Unbeteiligte bei unbefugtem Betreten potentiell eine große Gefahr für Leib und Leben. Aus diesem Grund war der Zugang zum Standortübungsplatz als sogenannter Militärischer Bereich während der Übungszeiten in der Vergangenheit bereits verboten. Außerhalb der Übungszeiten und am Wochenende wurde unter Beachtung von Vorgaben zur Aufrechterhaltung der militärischen Sicherheit ein Betreten von Seiten der Bundeswehr bisher geduldet.
Die seit 2014 veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa erfordert von der Bundeswehr, ihre Fähigkeiten für die Landes- und Bündnisverteidigung zu steigern und gleichzeitig unverändert im Rahmen internationaler Kriseneinsätze zu mehr Stabilität und Sicherheit in der Welt beizutragen. Um alle Aufträge bestmöglich zu bewältigen, bedarf es intensiverer Ausbildungs- und Übungsvorhaben der Streitkräfte, auch auf dem Standortübungsplatz Roding, wodurch sich die Gefahren für Unbeteiligte potentiell erhöhen.
Militärischer Sicherheitsbereich ab 1. April 2020
Um die Gefahren für Leib und Leben Unbeteiligter zu vermeiden, hat das Kommando für Territoriale Aufgaben der Bundeswehr entschieden, dass alle Standortübungsplätze der Bundeswehr zu Militärischen Sicherheitsbereichen zu erklären sind. Diese bundesweite Festlegung gilt auch für Roding und ist dort bis zum 1. April 2020 umzusetzen.
Auswirkungen
Die Deklarierung der Standortübungsplätze als Militärische Sicherheitsbereiche bedeutet, dass es Zivilpersonen grundsätzlich nicht mehr gestattet ist, ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung das Gelände des Standortübungsplatzes Roding zu betreten. Zur Kenntlichmachung wird in einem ersten Schritt die Beschilderung des Übungsgeländes ausgetauscht und im Weiteren zusätzliche Beschrankungen an den Zufahrten zum Übungsplatz im Bereich des „Vogelschlags“ eingerichtet. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.
Der weitere gemeinsame Weg
Vor allem das Waldstück „Vogelschlag“ wurde bisher außerhalb der Übungszeiten durch die Bürgerinnen und Bürger gerne zur Naherholung genutzt. Im Wissen um das respektvolle Miteinander von Bundeswehr und Gesellschaft in unserer Garnison habe ich mich als Standortältester zusammen mit der Stadt Roding um Lösungen bemüht, die sowohl die notwendige Sicherheit und Unversehrtheit Unbeteiligter gewährleisten, aber auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.
Daher haben wir gemeinsam vereinbart, dass die Soldaten der Garnison dabei helfen werden, in Teilen des Waldstückes „Vogelschlag“ außerhalb des Übungsplatzgeländes ein Wegenetz zu schaffen, dass Raum für Spaziergänge und Naturaufenthalte bietet.
Die Grundlagen für die neugeltende grundsätzliche Zugangsregelung des Standortübungsplatzes in Roding sowie den Lösungsansatz möchte ich Ihnen zusammen mit der Stadt in einem Bürgergespräch am 19. Februar 2020 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Roding gerne erläutern.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und ihrer aller Unterstützung, denn die getroffenen Regelungen dienen zu Ihrer und unser aller Sicherheit. Vielen Dank.
Mit einem herzlichen
Vergelt’s Gott
Michael Hanisch
Oberstleutnant