Kommunale Wärmeplanung
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Die Wärmeversorgung soll klimaneutral werden – bis spätestens 2045 soll in Deutschland aus-schließlich mit Erneuerbaren Energien geheizt werden. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern besteht hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung. Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine informelle strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung verbunden. Alle fünf Jahre muss der Wärmeplan aktualisiert und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden. Nähere Informationen finden sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Mit Beschluss vom 26.10.2023 hat der Stadtrat die Erste Bürgermeisterin und die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragten. Bei Antragstellung bis zum 31.10.2023 galt ein erhöhter Zuschuss von 100 %. Der Zuwendungsbescheid des Fördergebers ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) über 114.475,- EUR zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Roding ist mittlerweile eingegangen. (Förderkennzeichen: 67K28768)
In der Stadtratssitzung am 28.11.2024 wurde nunmehr die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen und die Erste Bürgermeisterin beauftragt, die öffentliche Ausschreibung der Planungsleitungen für die Kommunale Wärmeplanung durchzuführen und Angebote geeigneter Planungsbüros einzuholen, die die kommunale Wärmeplanung erstellen. Die grundlegenden Anforderungen an die zu beschaffende Planungsleistung ergeben sich aus dem WPG.
In seiner Sitzung am 27.03.2025 hat der Stadtrat nunmehr beschlossen, das Angebot des Planungsbüros Luxgreen Climadesign GmbH, Regensburg, anzunehmen und das Büro mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Der Auftrag wurde mit Schreiben vom 31.03.2025 vergeben.
Mit dem Kick-Off-Termin am 15.04.2025 werden die Grundsteine für die Zusammenarbeit gelegt. Die Fertigstellung des Wärmeplans ist voraussichtlich im Oktober 2025.
Weitere Meilensteine sind:
- Abschluss der Ablauf- /Zeitplanung und Kommunikationsstrategie
- Abschluss der Datenermittlung
- Abschluss der Bestandsanalyse
- Abschluss der Potenzialanalyse
- Workshop mit Akteuren (u.a. Energieversorgern)
- Abschluss der Maßnahmen/Umsetzungsstrategie
- Fertigstellung Wärmeplan