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Kommunale Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Die Wärmeversorgung soll klimaneutral werden – bis spätestens 2045 soll in Deutschland aus-schließlich mit Erneuerbaren Energien geheizt werden. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern besteht hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028.

Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung. Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine informelle strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung verbunden. Alle fünf Jahre muss der Wärmeplan aktualisiert und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden.

Mit Beschluss vom 26.10.2023 hat der Stadtrat die Erste Bürgermeisterin und die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragten. Bei Antragstellung bis zum 31.10.2023 galt ein erhöhter Zuschuss von 100 %. Der Zuwendungsbescheid des Fördergebers ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) über 114.475,- EUR zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Roding ist mittlerweile eingegangen.

In der Stadtratssitzung am 28.11.2024 wurde nunmehr die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen und die Erste Bürgermeisterin beauftragt, die öffentliche Ausschreibung der Planungsleitungen für die Kommunale Wärmeplanung durchzuführen und Angebote geeigneter Planungsbüros einzuholen, die die kommunale Wärmeplanung erstellen. Die grundlegenden Anforderungen an die zu beschaffende Planungsleistung ergeben sich aus dem WPG, u.a.

  • die Eignungsprüfung,
  • die Bestandsanalyse,
  • die Potenzialanalyse,
  • die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach,
  • die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr und
  • die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.

 

 

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