Kommunale Wärmeplanung der Stadt Roding
Die Stadt Roding hat zum 27. März 2025 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ziel ist eine zukunftstaugliche und bezahlbare Wärmeversorgung. Für die Analyse sowie Planungsleistung potenzieller Wärmeversorgungsmaßnahmen wurde das Regensburger Ingenieurbüro Luxgreen Climadesign GmbH beauftragt. Die Kosten dieser Maßnahme werden zu 90 % durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gedeckt. Die Realisierung der besten und kosteneffizientesten Lösungen erfolgt dabei freiwillig.
Schritt für Schritt zum kommunalen Wärmeplan
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, mit dem Kommunen ihre zukünftige Wärmeversorgung gestalten können. Ziel ist es, Wege zu finden, wie Gebäude günstig, effizient und umweltfreundlich beheizt werden können. Dabei wird auf den Einsatz erneuerbarer Energien gesetzt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Die Tätigkeiten innerhalb der Wärmeplanung sind über das Wärmeplanungsgesetz definiert. Zu Beginn wird in einer Bestandsanalyse detailliert untersucht, wie viel Wärme aktuell in der Gemeinde benötigt wird und auch, woher diese Wärme aktuell stammt, bzw. welche Energieträger dafür eingesetzt werden. Anschließend werden mögliche Verbesserungspotenziale ermittelt, wie z. B. die Nutzung von Abwärme, Solarenergie oder effizienteren Heizsystemen. Am Ende entsteht ein Plan, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Gemeinde Schritt für Schritt kosteneffizienter und zugleich umweltfreundlicher gestaltet werden kann.
Hinweis! Privaten Haushalten steht es nach aktuellen Vorgaben jetzt und auch nach 2028 weiter frei, ihre bestehenden Heizungsanlagen auszutauschen oder sich an ein mögliches Wärmenetz anzuschließen.
Daten als Schlüsselfaktor
Die Basis der Bestandsanalyse bilden Messdaten und Informationen. Dazu können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Roding einen wertvollen Beitrag leisten und über die geplante Umfrage ihre Erfahrungswerte beisteuern. Am Ende soll ein präzises Bild der aktuellen Wärmeversorgung entstehen.
Darauf folgt eine Potenzialanalyse, welche die Einsparmöglichkeiten für Raumwärme und Warmwasser sowie die Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien prüft. Die größten Wärmeverbraucher stehen dabei besonders im Fokus. Am Ende soll auf dieser Grundlage ein Wärmenetzplan für eine zukunftssichere Wärmeversorgung der Gemeinde entstehen.
Durchdachte Wärmeplanung – eine Gelegenheit für alle
Für die Erhebung der Grundlagendaten baut die Stadt Roding auf ihre Bürgerinnen und Bürger und die Kooperation mit den ansässigen Unternehmen. Eine Pflicht zur Beteiligung gibt es nicht, jedoch bewirken mehr Daten auch bessere Ergebnisse. Ebenso ist jede Umsetzung am Ende freiwillig und so entscheiden beispielsweise Hausbesitzer selbst, ob und wie sie den Zugewinn an Planungssicherheit, oder auch bisher nicht dagewesene Optionen nutzen wollen. Eine davon entsteht im Rahmen der Identifikation sogenannter Eignungsgebiete. Diese weisen die besondere Eignung für z.B. Wärmenetze aus. Eine rechtliche Verpflichtung, von der Individualversorgung abzurücken, gibt es nicht. Der Anschluss an ein mögliches Wärmenetz ist immer optional und die Entscheidung obliegt den Hausbesitzern.
Öffentliche Auslegung und Möglichkeit zur Stellungnahme
Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wurde der Entwurf des Wärmeplans mit allen zugehörigen Unterlagen von 07.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum konnte der Entwurf eingesehen werden und man hatte die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken oder Vorschläge einzubringen.
Beschlussfassung
In seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 hat der Stadtrat nunmehr den kommunalen Wärmeplan in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wurde mit dessen regelmäßiger Fortschreibung beauftragt. Der im Wärmeplan vorgesehene Maßnahmenkatalog dient als Grundlage für mögliche zukünftige Maßnahmen für die Erreichung einer klimaneutralen Stadt Roding.
Wichtig zu wissen:
Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept und keine rechtlich bindende Festsetzung. Er schafft keine unmittelbaren Verpflichtungen für einzelne Haushalte, sondern dient der Stadt, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als Orientierungshilfe für zukünftige Investitionsentscheidungen.

