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70€ Reisepassgebühr ab 01.01.2024

    Ab dem 01.01.2024 wird die Reisepassgebühr für Antragsteller ab 24 Jahren auf 70,00 EUR erhöht.

    Außerdem dürfen ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Als Ausweisdokument für Kinder (ab dem Säuglingsalter) ist dann ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit noch verwendet werden.

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