Abgabefrist für die Grundsteuererklärung erneut um 3 Monate verlängert
Bis Ende Januar 2023 haben in Bayern weniger als 70 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Grundsteuererklärungen abgegeben. Deshalb wird die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung im Freistaat noch einmal um drei Monate bis zum 30. April 2023 verlängert. Diese Entscheidung wurde von Herrn Staatsminister Füracker heute am Rande der Kabinettssitzung bekanntgegeben. Grund für den neuerlichen Aufschub war u.a. eine Initiative der steuerberatenden Berufe.
Neben der allgemeinen medialen Berichterstattung wurde auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern heute ein entsprechender Hinweis aufgenommen:
https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x