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Aufforderung zum Zurückschneiden von Sträuchern und überhängenden Ästen die in die öffentlichen Verkehrsflächen ragen

    Hecke welche lange nicht geschnitten wurde

    Die Stadt Roding bittet alle Eigentümer von Grundstücken, deren Bäume und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen, diese entsprechend zurück zu schneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei nasser Witterung überhängende Zweige erheblich den Verkehr behindern können, weil sie meist sehr tief hängen. Auch verdeckte Verkehrszeichen sind freizuschneiden.

    Besitzer von Waldgrundstücken sollten überprüfen, ob Äste auf öffentliche Wege überhängen. Diese müssen, soweit noch nicht geschehen, auf die Grenze zurückgeschnitten werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass Gehwege ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 m haben müssen. Bei Straßen muss ein Lichtraumprofil von 4,50 m vorhanden sein, um Beschädigungen an Fahrzeugen auszuschließen.

    Die Entsorgung von holzigen Gartenabfällen aus Privathaushalten und Kleingewerbe kann ganzjährig erfolgen und zwar unmittelbar vor dem städtischen Bauhof, Am Richterholz 2. Es ist entsprechend ausgeschildert. Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag ganztägig.

    Angenommen werden holzige Gartenabfälle wie z. B. Hecken-, Baum- und Strauchschnitt sowie Rasenschnitt, Laub, Blumen usw. (Container).

    Die Stadt hofft, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und eines rücksichtsvollen Zusammenlebens diesem Aufruf nachkommen. Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

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