Informationen zur Grundsteuerreform
Das Finanzamt verschickt bereits seit einiger Zeit die neuen Grundsteuermessbescheide für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025. Aufgrund dem Systemwechsel durch die Grundsteuerreform ergeben sich sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B im Regelfall deutlich höhere Messbeträge als nach altem Recht.
Nachdem die Grundsteuerreform keine Steuererhöhung durch die Hintertür zur Folge haben soll, wird die Stadt Roding im Sinne einer aufkommensneutralen Weiterführung der Grundsteuer Ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Erhebung ab 2025 selbstverständlich entsprechend anpassen. Nachdem die Veranlagungstätigkeiten voraussichtlich erst im Laufe des 2. Halbjahres 2024 abgeschlossen werden, kann auch erst zum Jahresende 2024 konkret über eine entsprechende Anpassung für die Erhebung ab 2025 entschieden werden. Insofern bitten wir von etwaigen Nachfragen zu einer ggf. notwendigen Senkung der Hebesätze abzusehen.
In diesem Zuge wird außerdem auf die am 02. Mai ablaufende Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung hingewiesen.
Informationen, Videos und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer in Bayern finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.